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Gefahren bei der Verwendung von QR-Codes

EBAS_QR-Code
News

Mit QR-Codes lässt sich eine Rechnung zahlen, im Restaurant auf die digitale Speisekarte zugreifen oder eine Website aufrufen. Die darin kodierten Daten sind für den Menschen nicht direkt lesbar. Deshalb ist bei ihrer Verwendung Vorsicht geboten.

So schützen Sie sich bei der Verwendung von QR-Codes:

  • Ihr Finanzinstitut wird Sie nie per E-Mail, SMS oder telefonisch auffordern, einen QR-Code mit Ihrer Authentifizierungs-App zu scannen.
  • Geben Sie niemals Anmeldeinformationen (z.B. von Ihrem E-Banking oder Mobile Banking) auf einer Website ein, auf die Sie über einen QR-Code zugegriffen haben.
  • Verwenden Sie für QR-Rechnungen ausschliesslich die App ihres Finanzinstituts.
  • Nutzen Sie zum Scannen von QR-Codes ihre normale Smartphone Kamera-App oder eine QR-Code Scanner-Apps, welche Ihnen den Inhalt des Codes erst anzeigt und ihn nicht sofort weiterverarbeitet.
  • Prüfen Sie nach dem Scannen eines QR-Codes immer das Link-Ziel oder die Zahlungsinformationen, bevor Sie die Zielseite öffnen oder die Transaktion ausführen.
  • Nutzen Sie QR-Codes ausschliesslich in Situationen, in welchen Sie deren Verwendung für normal bzw. unbedenklich halten. Lassen Sie sich von niemandem zu Zahlungen mittels QR-Codes überreden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: ebas.ch

Achtung: TWINT-Betrugsmasche

Aktuell werden gefälschte Briefe im Namen von TWINT versendet. Der Kunde wird aufgefordert seine Kontobeziehung zu bestätigen. Den QR-Code auf keinen Fall scannen! Ansonsten gelangt man auf die Seite der Betrüger. TWINT ist es gelungen, die URL sperren zu lassen. Trotzdem darf der Code nicht gescannt werden. Die URL könnte jederzeit wieder angepasst werden. Solche Schreiben sind konsequent zu ignorieren.

 

 

Bei Unklarheiten oder Fragen sind wir gerne für Sie da.

 

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18.09.2024