Zahlungen am Jahresende 2024
Damit wir Ihre Zahlungsaufträge noch vor dem Jahresende ausführen können, bitten wir Sie, die nachfolgenden Fristen zu beachten.
AEK ZAHLUNGSAUFTRAG
AEK Zahlungsaufträge sollten spätestens am 27. Dezember 2024 mit Ausführungsdatum vom 27. Dezember 2024 bei uns eintreffen.
E-BANKING
Bitte erfassen Sie E-Banking-Zahlungen spätestens am 29. Dezember 2024 mit Ausführungsdatum vom 30. Dezember 2024.
Vorsorgeprodukte
Damit Zahlungen auf Vorsorgekonten bei der Steuererklärung 2024 geltend gemacht werden können, geben Sie uns diese bitte spätestens am 27. Dezember 2024 in Auftrag.
Selbstverständlich werden auch Zahlungen, die nach diesen Daten bei uns eintreffen, umgehend verarbeitet.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und sind bei Fragen gerne für Sie da.
Ihre AEK BANK 1826 Genossenschaft
13.11.2024