Die Aufgaben werden in den Statuten, im Geschäftsreglement und im Reglement «Interne Organisation» festgelegt. Die Befugnisse erstrecken sich über die Gesamtverantwortung bezüglich Geschäftsstrategie, Risikopolitik, Organisation, Finanzen, personelle Ressourcen, Überwachung und Kontrolle bis hin zu Entscheidungen über Investitionen und Strukturveränderungen.
Für die Behandlung der Geschäfte versammelt sich der Verwaltungsrat mindestens vier Mal jährlich zu ordentlichen Sitzungen. Verschiedene Aufgaben werden entlang der Kompetenzordnung an den VR-Ausschuss und den Prüfausschuss delegiert. Diese ergänzenden Gremien beraten sich und bereiten Geschäfte im Interesse des Gesamtverwaltungsrates auf. Mittels Protokoll wird der Verwaltungsrat über die Tätigkeiten der Ausschüsse informiert.