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033 227 31 00Verwaltungsrat
Dem Verwaltungsrat obliegen die Oberleitung wie auch die Aufsicht und die Kontrolle der AEK Bank.
Die Aufgaben werden in den Statuten, im Geschäftsreglement und im Reglement «Interne Organisation» festgelegt. Die Befugnisse erstrecken sich über die Gesamtverantwortung bezüglich Geschäftsstrategie, Risikopolitik, Organisation, Finanzen, personelle Ressourcen, Überwachung und Kontrolle bis hin zu Entscheidungen über Investitionen und Strukturveränderungen.
Für die Behandlung der Geschäfte versammelt sich der Verwaltungsrat mindestens vier Mal jährlich zu ordentlichen Sitzungen. Verschiedene Aufgaben werden entlang der Kompetenzordnung an den VR-Ausschuss und den Prüfausschuss delegiert. Diese ergänzenden Gremien beraten sich und bereiten Geschäfte im Interesse des Gesamtverwaltungsrates auf. Mittels Protokoll wird der Verwaltungsrat über die Tätigkeiten der Ausschüsse informiert.

v.l.n.r.: Fredy Brügger, Cajetan Maeder, Christoph Sigrist, Ulrich Scheidegger, Dr. Katrin Fuhrer, Philemon Zwygart
Cajetan Maeder | Präsident Verwaltungsrat, Vorsitzender VR-Ausschuss Ausbildung: lic. oec. HSG VR seit: 2016 |
Ulrich Scheidegger |
Vizepräsident Verwaltungsrat, Mitglied VR-Ausschuss VR seit: 2014 |
Fredy Brügger |
Mitglied Verwaltungsrat, Vorsitzender VR-Prüfausschuss VR seit: 2016 |
Dr. Katrin Fuhrer |
Mitglied Verwaltungsrat, Mitglied VR-Prüfausschuss VR seit: 2012 |
Christoph Sigrist |
Mitglied Verwaltungsrat, Mitglied VR-Ausschuss VR seit: 2012 |
Philemon Zwygart |
Mitglied Verwaltungsrat, Mitglied VR-Prüfausschuss VR seit: 2014 |
Sämtliche Verwaltungsratsmitglieder sind unabhängig im Sinne des FINMA-Rundschreibens 2017/1.
Revisionsstelle
PricewaterhouseCoopers AG, Bern
Verwaltungsrats-Ausschuss
Der VR-Ausschuss besteht aus dem Präsidenten und mindestens zwei weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrates. Die zu behandelnden Hauptthemen betreffen die Kreditpolitik, die Berichterstattung zum Geschäftsgang sowie die Personal- und Vergütungspolitik.
Verwaltungsrats-Prüfausschuss
Der Prüfausschuss setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern des Verwaltungsrates zusammen, wobei der Präsident des Verwaltungsrates und die Mitglieder des VR-Ausschusses nicht wählbar sind. Die Aufgaben umfassen die Überwachung und Beurteilung der Integrität der Finanzabschlüsse und der Wirksamkeit der internen Kontrollen. Die Tätigkeit und Zusammenarbeit von Prüfgesellschaft und Interner Revision werden ebenfalls vom Prüfausschuss behandelt.
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