Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Das schweizerische Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) bezweckt die Stärkung des Kundenschutzes durch erhöhte Informations- und Dokumentationspflichten bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen. Die AEK BANK 1826 Genossenschaft setzt ab dem 1. Januar 2022 die gesetzlichen Vorgaben in der Beratung um. Die verbindlichen Regelungen gegenüber unserer Kundschaft können den Vertragsdokumenten und den «Vertraglichen Grundlagen unserer Zusammenarbeit», worin sich insbesondere die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» und das «Depotreglement» befinden, entnommen werden. Die AEK Bank führt auf Basis des Anlegerprofils vor jeder Transaktion je nach Kundensegment und gewählter Finanzdienstleistung eine Angemessenheits- und/oder Eignungsprüfung durch. Ausser bei der Vermögensverwaltung, liegt der Anlageentscheid für oder gegen eine Transaktion final immer bei der Kundin oder dem Kunden.